HRRS-Nummer: HRRS 2011 Nr. 670
Bearbeiter: Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH HRRS 2011 Nr. 670, Rn. X
Der Senatsbeschluss vom 8. Februar 2011 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens in den Gründen unter II.3.d) dahingehend berichtigt, dass die Worte "Aussetzung des Gesetzes" durch "Auslegung des Gesetzes" ersetzt werden.